Sachleistungs­prinzip

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten medizinische Leistungen, wie eine ärztliche Untersuchung oder Behandlung, ohne selbst die Rechnung dafür zu zahlen. Stattdessen rechnen die Ärzt:innen, Krankenhäuser oder Praxen direkt mit den Krankenkassen ab. Die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten sich also durch das Sachleistungsprinzip dazu, medizinische Leistungen für ihre Versicherten zur Verfügung zu stellen.