Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

In einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (bzw. AU-Bescheinigung/Krankschreibung) bestätigen Ärzt:innen, dass ein Patient/eine Patientin krank ist.

Wer länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss dies spätestens am 4. Tag durch eine digitale ärztliche Bescheinigung nachweisen (Arbeitgeber:innen können auch schon ab dem 1. Tag ein Attest verlangen).

Vorlagepflicht beim Arbeitgeber/Arbeitgeberin

Gesetzlich Krankenversicherte sind seit 01.01.2023 nicht mehr dazu verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an ihre Arbeitgeber:innen weiterzuleiten, da diese die Bescheinigungen direkt bei der Krankenkasse abrufen können.

Wichtig:

Auf der Bescheinigung für den/die Arbeitgeber:in ist nicht vermerkt, warum jemand krankgeschrieben ist. Arbeitgeber:innen erfahren also nicht, welche Krankheit ihre Mitarbeitenden haben. Für die Krankenkassen wird der Krankheitsgrund, verschlüsselt durch eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen, angegeben.