Wenn dir nicht genügend Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung steht, um deine Erstausbildung zu finanzieren, kannst du eine finanzielle Förderung beantragen. Dies ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG) geregelt.
Für Menschen mit Behinderungen oder chronischer Krankheit gibt es einige Regelungen, um Ausbildungserschwernisse auszugleichen, zum Beispiel:
- Bewilligung: In manchen Fällen hast du Anrecht auf BAföG, auch wenn deine Eltern mehr verdienen, als es die Einkommensgrenze vorgibt.
- Zeitraum: Du kannst über die Regelstudienzeit hinaus BAföG bekommen, wenn die Verzögerung durch deine Erkrankung entstanden ist. Während dieser Verlängerung erfolgt die Förderung ausschließlich als Zuschuss (d.h. es muss nicht zurückgezahlt werden).
- Rückzahlung: Das BAföG ist eine Art Darlehen vom Staat, das zum Teil an ihn zurückgezahlt werden muss. In welchen Raten du das Darlehen zurückzahlen musst, hängt von deinem späteren Einkommen ab. Für chronisch kranke oder behinderte BAföG-Empfänger:innen können die Rückzahlungsraten verringert werden.
Tipp: Die zuständigen Stadt- und Kreisverwaltungen sowie die Studierendenwerke der Hochschulen bieten Beratungen hinsichtlich der BAföG-Beantragung an. Du solltest deine chronische Krankheit ansprechen, denn dadurch kannst du über eventuell zusätzliche Rechte aufgeklärt werden.