Wenn du krankgeschrieben bist, zahlt dir dein:e Arbeitgeber:in in den ersten 42 Tagen dein Gehalt weiter – das nennt man Entgeltfortzahlung. Dabei ist es egal, ob du wegen deiner chronischen Krankheit oder einer akuten Krankheit (z. B. Grippe) arbeitsunfähig bist
Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit hat ein:e Arbeitnehmer:in einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Die Krankenkasse zahlt 70 % des letzten Bruttogehalts für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wenn eine andere Krankheit zu einer erneuten längeren Arbeitsunfähigkeit führt, entsteht ein neuer Krankengeldanspruch. Über die Auszahlung des Krankengeldes und welche Formalitäten dafür notwendig sind, informiert dich deine Krankenkasse.