Zuzahlungen

(Stand 05.2023)

Kinder und Jugendliche müssen bis zu ihrem vollendeten 18. Lebensjahr in der Regel nichts zu medizinischen Leistungen dazuzahlen, unabhängig davon, ob sie noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder arbeiten.

Anschließend fallen allerdings bei den meisten Leistungen selbst zu tragende Kosten an, zum Beispiel bei Medikamenten, Krankengymnastik oder Krankenhausaufenthalten.

Wie viel wofür?

Im Allgemeinen

  • Arznei- und Verbandmittel
    10% des Apothekenabgabepreises (mindestens 5 € und maximal 10 €, aber nicht mehr als die Kosten des Medikaments)
  • Fahrkosten
    (können erstattet werden, wenn sie aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind, aber nur mit Genehmigung der Krankenkasse)
    10% der Fahrkosten (mindestens 5 € und maximal 10 € je Fahrt, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten)

Diese Zuzahlung müssen vor dem 18. Geburtstag geleistet werden.

  • Heilmittel
    Zum Beispiel Krankengymnastik oder Massagen: 10% der Kosten zuzüglich 10 € je Verordnung
  • Größere Hilfsmittel
    Zum Beispiel Atemtherapiegerät, Rollstuhl, Insulinpumpe oder CGM: 10% der Kosten des Hilfsmittels (mindestens 5 € und maximal 10 €, nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Achtung: Nicht alle Hilfsmittel werden automatisch von der Krankenkasse bezahlt, bei Zweifeln unbedingt vorher klären!)
  • Krankenhausaufenthalte
    10 € pro Kalendertag für längstens 28 Tage
  • Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen
    10 € pro Kalendertag
  • Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen („Kur“)
    10 € pro Kalendertag

Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation
Zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung: 10 € pro Kalendertag für längstens 28 Tage