„Durch Arbeitsplatz­gestaltung und finanzielle Förderung können wir Vieles ermöglichen”

Karrierestart
Interview mit Jürgen Potthoff, Teamleiter des Bereichs Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit Hannover.

Zu uns kommen vor allem Jugendliche, deren Aussichten auf eine betriebliche Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung erheblich eingeschränkt sind.

Zunächst stellen wir fest, welche Tätigkeiten der/die Jugendliche ausführen kann. Also was bei einer Ausbildung oder Beschäftigung möglich ist, und was vermieden werden muss.

Mit dem Wissen um Fähigkeiten und Einschränkungen zeigen wir passgenaue Möglichkeiten auf, wie die jungen Menschen ihre beruflichen Ziele entsprechend ihren Neigungen und Wünschen erreichen können.

Das Spektrum unserer Leistungen ist vielfältig:

  • Zahlung von Zuschüssen an den Ausbildungsgeber, um die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung zu fördern
  • Finanzierung einer kooperativen außerbetrieblichen Ausbildung (duale Ausbildung, bei der der Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsträger, nicht mit einem Betrieb geschlossen wird)
  • Finanzierung von Ausbildungen in spezialisierten Berufsbildungswerken


Unterstützung der direkten Arbeitsaufnahme, wenn eine Ausbildung gesundheitsbedingt nicht möglich ist

Häufig sind sich Jugendliche noch unsicher, ob der ins Auge gefasste Beruf die richtige Wahl ist. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, zu testen, ob der Beruf passend ist: von der kurzfristigen Eignungsabklärung und Arbeitserprobung mit 4 Wochen Dauer bis zu einer beruflichen Vorbereitungsmaßnahme mit bis zu 12 Monaten.

Wenn unsere sozialmedizinische Begutachtung ergibt, dass die zu erwartenden Belastungen die gesundheitlichen Möglichkeiten des/der Jugendlichen übersteigen, raten wir von diesem Beruf ab. Bestimmte gesundheitliche Einschränkungen lassen sich nicht mit den Anforderungen einiger Berufe verbinden. Ein Beispiel dafür ist der Beruf des Dachdeckers, der für Menschen mit Anfallsleiden nicht geeignet ist. Selbst- und Fremdgefährdung sind auch Ausschlusskriterien für unsere Förderung.

Bei der Erfüllung der Berufswünsche versuchen wir immer auf die Wünsche der Jugendlichen einzugehen. Schließlich ist die Motivation ein wichtiger Antreiber für den Erfolg einer Ausbildung. Eine Ausbildung entgegen der eigenen Wünsche zu betreiben, führt unweigerlich zu Frustration und schlechteren Ergebnissen – möglicherweise sogar zum Abbruch der Ausbildung.

Gegebenenfalls können wir mit technischen Hilfen versuchen, einen Ausbildungsplatz entsprechend anzupassen. So ist es zum Beispiel möglich, durch Umbauten einen Arbeitsplatz an die Fähigkeiten eines Rollstuhlfahrers anzupassen. Oder wir versuchen, einen Bildungsträger zu finden, der trotz der Einschränkungen eine Ausbildung ermöglichen kann, z.B. ein Berufsbildungswerk.

Unternehmen, die Jugendliche mit gesundheitlichen Einschränkungen beschäftigen, können von der Agentur für Arbeit erhebliche Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erhalten. Dafür sollten sich Arbeitgeber vor Abschluss des Ausbildungsvertrages bei den Reha-Spezialisten der Agentur für Arbeit informieren. Auch die anschließende Übernahme in eine Beschäftigung kann durch Fördermittel unterstützt werden.

Auch wenn eine Ausbildung oder Beschäftigung erst durch Umbauten im Betrieb möglich wird, sind wir Ansprechpartner für den Arbeitgeber.

Arbeitgeber handeln in aller Regel ökonomisch. Auch bei Personalentscheidungen wägen sie Kosten und Nutzen miteinander ab. Sie suchen nach jungen Menschen mit Sozialkompetenz, die eine hohe Motivation für die Ausbildung in ihrem Betrieb mitbringen.

Unserer Erfahrung nach verfügen chronisch erkrankte Jugendliche in einem höheren Umfang über diese Kompetenzen als vergleichbare Jugendliche. Wenn es gelingt, ihre Einschränkungen mit dem betrieblichen Alltag zu vereinbaren, klappt es häufig mit der Einstellung.

Immer mehr Arbeitgeber erkennen den zusätzlichen Nutzen, den die Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen bietet. Sie erhalten nicht nur Beschäftigte, die sehr motivieret sind, sondern sich auch gerne langfristig an das Unternehmen binden möchten.

Wenn eine betriebliche Ausbildung nicht möglich ist, gelingt sie eventuell mit medizinischer und psychologischer Unterstützung in einem geschützten Rahmen. Diesen bieten zum Beispiel Berufsbildungswerke (BBW).

Dort gibt es speziell ausgebildete Lehrkräfte und Förderunterricht. Es wird Stützunterricht angeboten, Prüfungsvorbereitung und Unterstützung bei persönlichen Problemen. Viele dieser Einrichtungen sind an die besonderen Bedarfe von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen angepasst. Die Auszubildenden werden individuell begleitet und passgenau gefördert.

So gelang es einer Jugendlichen mit Anfallsleiden beispielsweise, ihre an den betrieblichen Notwendigkeiten fast gescheiterte Ausbildung in einem BBW erfolgreich abzuschließen und einen betrieblichen Arbeitsplatz zu finden.

Die Reha-Beratung gibt es in jeder Agentur für Arbeit. Welche Dienststelle zuständig ist, erfahren Sie unter www.arbeitsagentur.de oder über das kostenlose Service-Telefon 0800 4 5555-00. Über die Nummer kann man auch gleich einen Beratungstermin vereinbaren.

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