Kranken­versicherung

Die Krankenversicherung übernimmt für Versicherte im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls die Behandlungskosten. Die Kosten für die Behandlung werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet (Sachleistungsprinzip). Bei manchen Leistungen (z. B. bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten oder Zahnersatz) kann es allerdings sein, dass man Zuzahlungen leisten muss.

Grundsätzlich bist du bis zu deinem 18. Geburtstag über deine Eltern familienversichert, wenn du noch nicht berufstätig bist.

Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du bis zu deinem 23. Geburtstag oder sogar bis zum 25. Geburtstag familienversichert sein:

  • Du gehst noch zur Schule.
  • Du machst eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt.
  • Du studierst.
  • Du absolvierst ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr (FSJ / FÖJ).

Ab wann musst du dich selbst krankenversichern?

Sobald du einen Job annimmst oder eine Ausbildung absolvierst, musst du dich selbst versichern.

Ausnahme:

Der Job ist ein Minijob, und der Verdienst übersteigt nicht 520 € im Monat (Stand: Oktober 2022). Auch bei einer vorübergehenden geringfügigen Beschäftigung (z.B. als Aushilfe) kannst du familienversichert bleiben.