Zuzahlungs­befreiung (Chroniker-Regelung)

Da bei Krankheiten recht viele Kosten zusammenkommen können, gibt es eine Beschränkung der Zuzahlungen (wofür und wie viel, siehe Zuzahlungen). Wenn die Zuzahlungen eine bestimmte Grenze übersteigen (die sog. Belastungsgrenze), übernimmt oder erstattet die Krankenkasse den Rest.

Wo liegt die Belastungsgrenze?

Die Belastungsgrenze wird in der Regel für alle Personen berechnet, die in einem Haushalt zusammen leben (Ehe-/Lebenspartner und Kinder). Grundlage dafür ist die Höhe der jährlichen Bruttoeinnahmen all dieser Personen (z. B. Gehalt, Rente, Ausbildungsvergütung). Davon abgezogen werden bestimmte Freibeträge.  

Die Belastungsgrenze liegt üblicherweise bei 2% dieses errechneten Betrages (Bruttoeinnahmen minus Freibeträge). Für chronisch Kranke ist die Belastungsgrenze auf 1% heruntergesetzt.  

Um die 1%-Regelung für die ganze Familie nutzen zu können, reicht es aus, wenn ein Familienmitglied des gemeinsamen Haushalts chronisch krank ist.

Tipp: Am besten lässt du dich zur Chroniker-Regelung von deiner Krankenkasse beraten, da das Thema ziemlich komplex ist und es einige Sonderregelungen gibt.

Ganz wichtig:
Alle Quittungen über alle geleisteten Zuzahlungen sammeln
 (ab Jahresbeginn)Damit müssen die bereits geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen belegt werden.

So wird die Höhe der Belastungsgrenze berechnet:

Vorab: Du gehörst für die Berechnung so lange zur Familie, bis du das 18. Lebensjahr vollendet hast. In dem Kalenderjahr, in dem du 18 Jahre alt wirst, gehörst du noch zum gemeinsamen Familien-Haushalt. Ab dem folgenden Kalenderjahr gehörst du nur noch zum Haushalt, wenn du weiterhin Mitglied der Familienversicherung bist (siehe Krankenversicherung). Sobald du aus der Familienversicherung ausgetreten bist, werden zwei Belastungsgrenzen errechnet: eine für dich und eine für den Rest der Familie.

Rechenbeispiel 1:

(Stand 05.2023)

Du bist 16 Jahre alt, wohnst mit deiner 12-jährigen Schwester zu Hause bei deinen Eltern, gehst zur Schule und bist chronisch krank. Kein weiteres Familienmitglied ist chronisch krank.

Die Bruttoeinnahmen sind das Familieneinkommen: 40.000,00 €

Davon abgezogen werden die Freibeträge:

Freibeträge Ehepartner: 6.111,00 €
Freibeträge 2 Kinder: 17.904,00 €

Übrig bleibt die sog. Berechnungsgrundlage: 15.985,00 €

Davon 1% sind 159,85 €

Ergebnis:
Deine ganze Familie muss maximal 159,85 € im Jahr für Medikamente und andere Leistungen zuzahlen. Beide Kinder sind von fast allen Zuzahlungen befreit (weil sie unter 18 Jahre alt sind).

Rechenbeispiel 2:

(Stand 05.2023)

Du bist 19 Jahre alt, machst eine Ausbildung (bist daher selbst krankenversichert), wohnst mit deiner 15-jährigen Schwester zu Hause bei deinen Eltern und bist chronisch krank. Kein weiteres Familienmitglied ist chronisch krank.

Da du 19 Jahre alt und nicht mehr familienversichert bist, werden zwei Belastungsgrenzen berechnet, eine für dich und eine für den Rest deiner Familie:

Deine Belastungsgrenze

Deine Bruttoeinnahmen sind das Einkommen (die Ausbildungsvergütung): 12.000,00 €

Hier werden keine Freibeträge abgezogen.

Die Berechnungsgrundlage liegt also bei 12.000,00 €

Davon 1% sind 120,00 €.

Belastungsgrenze der Familie

Die Bruttoeinkommen der Familie ist das restliche Familieneinkommen: 40.000,00 €

Davon abgezogen werden die Freibeträge:

Freibeträge Ehepartner: 6.111,00 €
Freibetrag 1 Kind: 8.952,00 €

Die Berechnungsgrundlage liegt also bei 24.937,00 €

Davon 2% sind 498,74 €.

Ergebnis:
Du selbst muss also maximal 120,00 € im Jahr für Medikamente usw. dazuzahlen.

Für deine Eltern und deine Schwester gilt die Chroniker-Regelung nun nicht mehr, sie müssen also bis zu 498,74 € im Jahr dazuzahlen (wobei deine Schwester mit 15 Jahren von fast allen Zuzahlungen befreit ist).

Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen – so geht’s:

Wenn die Belastungsgrenze erreicht ist, kannst du dich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Das musst du bei deiner Krankenkasse beantragen.

Diese Unterlagen müssen für den Antrag eingereicht werden:

  • Bescheinigung deines Arztes/deiner Ärztin, dass eine schwerwiegende chronische Erkrankung vorliegt.
  • Alle Quittungen und Rechnungen. Bei Rechnungen ist zusätzlich ein Zahlungsnachweis (Kontoauszug) notwendig.
  • Kopien aller Nachweise über deine Einnahmen, das heißt Gehaltsbescheinigungen, inklusive Sonderzuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder aktueller Rentenbescheid, Bescheid über Grundsicherungsleistungen oder Arbeitslosengeld II.

Du erhältst dann einen Befreiungsausweis, der für das laufende Kalenderjahr gilt. Die Belastungsgrenze wird jedes Jahr neu ermittelt, das heißt, jedes Jahr muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Ausnahmen

Nicht alles, was selbst bezahlt oder zugezahlt wird, kann bei der Belastungsgrenze berücksichtigt werden. Nicht angerechnet werden:

  • Eigenanteile zum Zahnersatz
  • Eigenanteile für Hilfsmittel, die gleichzeitig Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind, zum Beispiel orthopädische Schuhe
  • Kosten für Leistungen, die nicht von einer ärztlichen Fachkraft verordnet wurden
  • Aufwendungen für Mittel (also meist Therapien), die komplett selbst bezahlt werden müssen, weil die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen darf
  • Kosten für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)