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Deine Rechte im Studium

Mit deiner chronischen Erkrankung hast du es oft schon schwer genug: Schmerzen oder andere Symptome, Einschränkungen durch die regelmäßige Behandlung oder viele Arztbesuche.

Wenn diese Beeinträchtigungen gravierend sind, gibt es Möglichkeiten der Unterstützung, um die gleichen Erfolgschancen zu haben wie andere auch.

Dein Studienstart

Bei schwerwiegenden Einschränkungen durch die Erkrankung hast du teilweise besondere Möglichkeiten, die dir helfen sollen, trotz deines Handicaps zu studieren – sowohl bei der Bewerbung um einen Studienplatz als auch während des Studiums.

Vor dem Studium

Bei Studienplätzen, die direkt über die Hochschule vergeben werden, kannst du bei der Hochschule nach Sonderregelungen fragen.

Bei Studiengängen, für die du dich über die zentrale Studienvergabestelle hochschulstart bewerben musst, kannst du …

  • einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, um den Numerus Clausus zu umgehen.
  • einen Härtefallantrag stellen, um sofort zum Studium zugelassen zu werden und/oder an deinem Wunschort zu studieren.


Das sichert dir nicht automatisch den gewünschten Studienplatz, aber es erhöht deine Chancen.

Hinweis

Für den Antrag brauchst du ein ärztliches Gutachten, in dem dein Facharzt/Fachärztin bestätigt, dass es für dich beispielsweise wichtig ist, an einem bestimmten Ort zu studieren (z. B. weil es dort eine Spezialambulanz gibt oder deine betreuenden Eltern in der Nähe sind).

Während des Studiums

Durch längere Krankenhausaufenthalte oder großen Zeitaufwand für deine Behandlung kannst du deine Studienleistungen womöglich nicht in der Regelzeit erbringen. Hier kannst du versuchen, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen: von Schreibzeiten für Haus- oder Abschlussarbeiten oder für das Studium insgesamt.

Das kann besonders wichtig für dich werden, wenn du BAföG beziehst – auch hier gibt es übrigens Sonderregelungen für chronisch Kranke.

Ansonsten hast du natürlich die gleichen Möglichkeiten des Nachteilsausgleiches wie bereits in der Schule (z. B. Schreibzeitverlängerung bei Klausuren, Ersatzleistungen für Klausuren).

Stipendien

Stipendien gibt es nicht nur für gute Leistungen, sondern auch für Personen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Diese sind sehr unterschiedlich: Teilweise unterstützen sie Studierende während des gesamten Studiums, teilweise nur während der Abschlussphase oder sie ermöglichen dir bestimmte Dinge, wie z. B. Auslandsaufenthalte. Es lohnt sich also, sich zu informieren.

Tipp

Lass dich beraten bei der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks. Zudem gibt es an allen Hochschulen Beauftragte für Studierende (und Studieninteressierte) mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Sie beraten dich zu allen Fragen rund um ein Studium mit Beeinträchtigungen.

„Fast alles ist möglich”

Interview mit Christiane Stolz, die in der Studienberatung der Leibniz-Universität Hannover tätig ist. Dort ist sie die Beauftragte für Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Eine solche Studienberatung gibt es an jeder Universität.

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