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Gratuliere! Du bist fit für den Wechsel.
Vielleicht erfährst du auf der between-Homepage noch mehr Dinge, die dich interessieren.
Du bist nah dran, um fit für den Wechsel zu sein!
Auf der between Jugendcoach-Seite erfährst du noch viele weitere Dinge rund ums Erwachsenwerden mit chronischer Krankheit.
Und wenn du checken willst, wie gut du über deine Krankheit Bescheid weißt, dann schau dir unseren between-Kompass an.
#1. Wie lange kann man üblicherweise von seinem Kinder- und Jugendarzt betreut werden?
In der Regel können Kinder- und Jugendärzte ihre Patient:innen bis zum 18. Geburtstag betreuen. Mit 18 Jahren ist man vom Gesetz her erwachsen und wechselt in die Erwachsenenmedizin. Ausnahmen gibt es, wenn z. B. ein Weiterbehandler fehlt.
#2. Welche Aussage zur ärztlichen Schweigepflicht stimmt?
Prinzipiell gilt auch bei Minderjährigen das Patientengeheimnis. Gesprächsinhalte zwischen Jugendlichen (ab 15 Jahren) und ihrem Behandlungsteam dürfen nicht ohne weiteres weitergegeben werden – auch nicht an Eltern. Allerdings kann es Entscheidungen geben, bei denen der Arzt die Eltern einbezieht (z.B. bei Operationen).
#3. Was ändert sich nicht durch das Erwachsenwerden?
Mit dem Erwachsenwerden stehen viele Veränderungen an. Es bedeutet aber nicht, dass sich die Therapieprinzipien ändern. Gerade in Zeiten des Umbruchs ist es wichtig, ärztlich begleitet zu werden.
Übrigens: Sobald du dein eigens Geld verdienst (auch Ausbildungsgehalt), musst du dich selbst krankenversichern. Junge Erwachsene ohne eigenes Einkommen können maximal bis 23 Jahre/ Studierende bis 25 Jahre kostenfrei über die Eltern krankenversichert sein.
#4. Wer zahlt Arztbesuche und Medikamente? Finde die falsche Aussage.
In Deutschland bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung für ihre Versicherten u.a. Arztbesuche, Behandlungen im Krankenhaus und verordnete Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Versicherte über 18 Jahren müssen sich mit einem geringen, festgelegten Beitrag daran beteiligen.
Übrigens: Wenn du wissen willst, wie man die Zuzahlung reduzieren kann, dann lies im A-Z unter Chroniker-Regel nach.
#5. Was gilt für die Berufswahl bei Menschen mit chronischer Erkrankung?
Bei der Berufswahl sollten vor allem deine Interessen zählen. Erst in 2. Linie solltest du an deine Krankheit und damit verbundene Einschränkungen denken. Verbote für chronisch Kranke gibt es kaum noch. Dennoch solltest du dir überlegen, was du dir (auch längerfristig) zutraust.
Übrigens: Bei Berufen, von denen die Sicherheit anderer Menschen abhängt, werden hohe Anforderungen an die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit gestellt. Dazu gehören Berufsfeuerwehr, Polizei, Bundeswehr, berufliche Personen- oder Lastenbeförderung, Flugsicherung und Zoll.
#6. Muss eine chronische Krankheit bei der Bewerbung angeben werden?
Eine Behinderung oder Erkrankung muss nur dann bei einer Bewerbung offenbart werden, wenn sie die vorgesehene Arbeit unmöglich macht oder stark behindert. Wird diese wichtige Information allerdings verschwiegen, kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen.
Übrigens: Wenn du ohne Grund bei der Bewerbung nach Krankheit oder Behinderung gefragt wirst, darfst du lügen.
#7. Welche Aussage zum „gesunden Lebensstil“ stimmt nicht?
Durch deinen Lebensstil und ein gutes Therapiemanagement kannst du Einfluss auf deine Gesundheit nehmen. Aber keine Angst, du musst nicht auf alles verzichten! Hin und wieder 1-2 Gläser Alkohol, Junkfood oder eine durchtanzte Nacht sind für die meisten kein Problem.
#8. Was muss bei einem Kinderwunsch mit chronischer Krankheit beachtet werden? Finde die falsche Aussage.
Glücklicherweise führen die wenigsten Krankheiten zu Unfruchtbarkeit. Du musst also nicht auf Kinder verzichten, nur weil du eine Krankheit hast. Allerdings kann eine Schwangerschaft Schwierigkeiten mit sich bringen. Einerseits muss der Gesundheitszustand der Mutter berücksichtigt werden, d. h. ob sich die Schwangerschaft gefährlich auf ihre Gesundheit auswirkt. Andererseits muss die Gesundheit des Ungeborenen beachtet werden (z. B. Schädigung durch Medikamente, Vererbung). Wenn du unsicher bist, solltest du dich von deinem Behandlungsteam vorab beraten lassen.
Übrigens: Eine chronische Erkrankung schützt selbstverständlich weder vor Schwangerschaft noch vor sexuell übertragbaren Krankheiten.
#9. Welche Aussage zum Schwerbehindertenausweis ist richtig?
Durch einen Schwerbehindertenausweis stehen Personen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu – etwa der besondere Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Erleichterungen in Ausbildung und Studium. Ob er für dich infrage kommt und wie du ihn beantragst, kannst du hier nachlesen.
Übrigens: Um auf Behindertenparkplätzen zu parken, braucht man eine Zusatzkennzeichnung auf dem Ausweis, wie z. B. „aG“ für außergewöhnlich gehbehindert.